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Sie benötigen einen qualifizierten Hundesitter und Hundebetreuer?

Sie haben zum Beispiel einen Arzt-, Behörden- oder Geschäftstermin?
Sie wollen ein Konzert oder eine andere Veranstaltung besuchen?
Sie möchten ins Museum oder Schwimmbad gehen?
Sie hatten einen Unfall oder sind plötzlich krank geworden?
Sie planen eine Familienfeier, Hochzeit oder ein Betriebsfest?
Sie haben Schichtdienst oder Ihr Dienstplan hat sich geändert?
Sie möchten, dass Ihr Hund Kontakt und Umgang mit sozialisierten Artgenossen hat?
Oder Sie haben einen anderen Grund, warum Sie einen Hundesitter benötigen?

Mein Name ist Martin Krause. Ich bin 56 Jahre jung.
Gerne betreue ich Ihren Hund.
Liebevoll, sachkundig, kompetent.

Tag und Nacht gut umsorgt:
  • Hundebetreuung und Hunde­sitting heißt bei mir nicht nur, ver­ant­wortungs­voll und zuver­lässig auf den vier­beinigen Gast "auf­zupassen". Während des Hunde­sittings wird Ihr Hund auch sinn­voll beschäftigt und zu Aus­flügen mitgenommen.
  • Sie können mich als Hunde­sitter stunden­weise beauf­tragen oder auch für längere Zeit.
  • Ihr Hund kann auf Wunsch auch bei mir zuhause in privater und familiärer Um­gebung übernachten. Er wird weder am Tag noch nachts in Zwinger oder sogenannte Hundezimmer eingeschlossen.
  • Bei freier Kapazität stehe ich Ihnen und Ihrem Hund auch gerne kurzfristig zur Ver­fügung.
  • Wenn Sie es wünschen, komme ich selbstverständlich auch zu Ihnen (z.B. ins Hotel oder Seniorenheim).
  • Gerne hole ich Ihren Hund auch bei Ihnen ab und bringe ihn zur verein­barten Zeit wieder zurück (z.B. Gassi gehen).
  • Selbstverständlich ist Ihr Hund während der Zeit meiner Betreuung versichert (Betriebs­haftpflicht-­Versicherung).
Kompetenz auf hohem Niveau:

Hundesitter ist kein geschützter Beruf. Jeder kann diese Tätigkeit ausüben, egal ob er etwas von Hunden versteht oder nicht.

  • Ich arbeite seit über 18 Jahren (seit dem Jahr 2006) als Hundesitter und Hundebetreuer.
  • Ich besitze die "Hunde­führerscheine" der Landes­tierärzte­kammer Bayern und des BHV sowie den Sachkunde­nachweis zum Halten und Führen von sogenannten "gefährlichen" Hunden nach dem Landes­hundegesetz NRW.
  • Ferner besitze ich mehrere Sachkunde­nachweise gemäß § 11 Tierschutz­gesetz (Sachkunde­prüfungen beim Amts­tierarzt / Veterinäramt).
  • Darüber hinaus habe ich in mehreren Tier­heimen, einem Hunde­hotel, bei verschiedenen Tier­ärzten sowie in einer Tier­klinik zahl­reiche Aus- und Weiter­bildungen, Lehrgänge, betriebliche Trainings­maßnahmen und Praktika absolviert, die mich als Hunde­sitter und Hunde­betreuer qualifizieren.


Ich freue mich, Sie und Ihren Hund persönlich kennenzulernen.

Ihr


Martin Krause
Tierpfleger für Hunde